Böhmerstraße 3, 60322 Frankfurt am Main

Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt

____

Das Erbrecht ist ein weiteres Spezialgebiet der Rechtsanwälte Schlottke-Wegner & Reinarz.

Wir nehmen uns Zeit, um mit Ihnen herauszuarbeiten, welche erbrechtlichen Folgen Sie wünschen.

Als Fachanwälte für Erbrecht in Frankfurt beraten wir Sie ausführlich und mit hoher Kompetenz. Wir übersetzen Ihre Wünsche juristisch korrekt im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages.

Erbrechtliche Vorsorge

Jeder 4. Bundesbürger stirbt früher als es seiner statistischen Lebenserwartung entspricht. Oft fehlt jede erbrechtliche Vorsorge. Der überlebende Ehegatte oder die Kinder bleiben ungesichert zurück, müssen langwierig über das Erbe gerichtlich prozessieren und stehen am Ende womöglich vor dem finanziellen Nichts. Doch auch die Personen, denen ein hohes Alter vergönnt ist, unterlassen oft jegliche Regelungen aus Angst, Fehler zu begehen. Damit es auch in Ihrer Familie nicht so weit kommt, sollten Sie bereits frühzeitig fachkundigen Rat bei einem Anwalt für Erbschaftsrecht einholen und vernünftig planen.

Möglichkeiten der Vorsorge: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Das Gefühl alles für sich und seine Nachkommen geregelt zu haben, kann zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung für den Fall des Falles sehr erleichternd sein.

Im Erbrecht bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

VOR DEM ERBFALL

Gestaltung streitvermeidender und steueroptimierter Testamente

Entwicklung von Sondertestamenten wie Behinderten-, Geschiedenen-, Patchwork-, Unternehmertestamenten etc.

Entwicklung von Strategien zur Pflichtteilsvermeidung

Gestaltung von Pflegeverträgen zwischen betagten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen (sog. Generationenverträge)

Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags

Im Erbrecht kommt Ihnen als Erblasser eine große Gestaltungsmöglichkeit zu:

Sie entscheiden, wer Ihr Erbe wird und wer beispielsweise durch ein Vermächtnis bestimmte Nachlassgegenstände erhalten soll.

Regeln Sie nichts, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass zunächst Ihre Kinder zu gleichen Teilen Erben werden. Daneben erbt Ihr Ehegatte, sofern Sie verheiratet und noch nicht verwitwet sind. Enkel erben nach der gesetzlichen Erbfolge nur, wenn der Elternteil, der Sie und das Enkelkind verbindet, d.h. Ihr Sohn oder Ihre Tochter bereits verstorben ist.

Haben Sie keine, erben an deren Stelle Ihre Eltern. Sind diese bereits verstorben, werden Ihr Geschwister Ihre Erben.

Weitere Konstellationen bleiben einer Beratung vorbehalten.

Sind Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden, steht es Ihnen frei, ein handschriftliches Testament zu errichten, in dem Sie Ihre Wünsche niederlegen. Regelmäßig kommt es allerdings vor, dass nach dem Erbfall unklar bleibt, was der Erblasser wirklich mit den Äußerungen im Testament gemeint hatte und was er gewollt hatte.

Wenn Sie sicher sein wollen, dass das Testament auch nach Ihrem Tod so verstanden wird, wie Sie es gemeint haben, können wir Ihnen nur dringend dazu raten, sich von einem Anwalt mit umfangreichem Wissen im Erbrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen bei der Erstellung verständlicher Formulierungen und dem korrekten Gebrauch von Fachbegriffen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bei einem umfangreichen Nachlass oder bei einem Nachlass, durch den „Verantwortung mit vererbt“ wird, wie etwa im Falle der Weitergabe eines Familienunternehmens, ist ein rechtzeitiges und transparentes Tätigwerden empfehlenswert.

Hierdurch können beispielsweise Freibeträge optimal ausgeschöpft werden und Transparenz kann den Streit um das Erbe verhindern, sodass die Weitergabe Ihres Vermögens in die nächste Generation ohne einen familiären Großkonflikt und ohne gerichtliche Auseinandersetzung ablaufen kann.

Gerne beraten wir Sie und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und interessengerechte Lösung. Außerdem weisen wir Sie gerne auch auf unser Angebot zur Erbmediation hin.

Überprüfung eines Testaments oder Erbvertrags

Sie haben bereits in der Vergangenheit ein Testament erstellt oder einen Erbvertrag abgeschlossen und sind nun nicht mehr sicher, ob Sie mit den getroffenen Regelungen zufrieden sind?

Gerne erläutern wir Ihnen, welche Rechtsfolgen durch die Erklärungen in Testament oder Erbvertrag ausgelöst werden und welche Möglichkeiten Ihnen noch bleiben, um Änderungen vorzunehmen.

 

NACH DEM ERBFALL

Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen

Wenn Angehöriger oder Vertrauter von Ihnen verstorben und Sie sind im Testament erwähnt wurden, kann es hilfreich sein, sich anwaltlich über die Erbschaft und das weitere Vorgehen beraten zu lassen.

Gerade bei Testamenten, die der Erblasser oder die Erblasserin persönlich und ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt erstellt hat, kann es schwierig oder sogar unklar sein, was der Erblasser gemeint hat.

Gerne können wir Ihnen im Rahmen einer Beratung weiterhelfen.

Bringen Sie hierzu in jedem Fall eine Kopie des Dokuments mit, da nur bei Kenntnis der exakten Formulierungen eine Einschätzung vorgenommen werden kann.

Pflichtteilsansprüche

Ist ein naher Angehöriger von Ihnen verstorben und hat sie in seinem Nachlass nicht bedacht, können Sie pflichtteilsberechtigt sein.

Grundsätzlich sind Sie pflichtteilsberechtigt, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden und der Erblasser oder die Erblasserin

  • Ihr Vater oder Ihre Mutter
  • Ihre Tochter oder Ihr Sohn
  • Ihr Ehegatte oder
  • wenn Ihre Eltern bereits verstorben sind, Ihr Großvater oder Ihre Großmutter war.

In diesen Fällen beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Zur Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den Erben stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Seite.

Beratung für Erben

Sie sind durch Gesetz oder Testament Erbe geworden und wissen nicht, wie weiter zu verfahren ist?

Im Nachlass sind Schulden und Sie wissen nicht, wie Sie am besten vorgehen sollen, um Ihr eigenes Vermögen vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger zu schützen?

Sie haben Post vom Nachlassgericht erhalten und wissen nicht, was zu tun ist?

Gerne helfen wir Ihnen mit einer Beratung weiter.

Erbmediation

Begleitung in Erbscheinverfahren

Auslegung und Anfechtung von Testamenten

Beratung von Erben, insbesondere bei Fragen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft oder bei Berücksichtigung von Vorempfängern

Durchsetzung und Abwehr von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen

Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Abwicklung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten aller Art

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Als Familienmenschen und Fachanwältinnen blicken wir mit viel Verständnis auf Ihre Lebenssituation und finden gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten.

____

Adresse