Im Erbrecht bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
VOR DEM ERBFALL
Gestaltung streitvermeidender und steueroptimierter Testamente
Entwicklung von Sondertestamenten wie Behinderten-, Geschiedenen-, Patchwork-, Unternehmertestamenten etc.
Entwicklung von Strategien zur Pflichtteilsvermeidung
Gestaltung von Pflegeverträgen zwischen betagten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen (sog. Generationenverträge)
Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags
Im Erbrecht kommt Ihnen als Erblasser eine große Gestaltungsmöglichkeit zu:
Sie entscheiden, wer Ihr Erbe wird und wer beispielsweise durch ein Vermächtnis bestimmte Nachlassgegenstände erhalten soll.
Regeln Sie nichts, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass zunächst Ihre Kinder zu gleichen Teilen Erben werden. Daneben erbt Ihr Ehegatte, sofern Sie verheiratet und noch nicht verwitwet sind. Enkel erben nach der gesetzlichen Erbfolge nur, wenn der Elternteil, der Sie und das Enkelkind verbindet, d.h. Ihr Sohn oder Ihre Tochter bereits verstorben ist.
Haben Sie keine, erben an deren Stelle Ihre Eltern. Sind diese bereits verstorben, werden Ihr Geschwister Ihre Erben.
Weitere Konstellationen bleiben einer Beratung vorbehalten.
Sind Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden, steht es Ihnen frei, ein handschriftliches Testament zu errichten, in dem Sie Ihre Wünsche niederlegen. Regelmäßig kommt es allerdings vor, dass nach dem Erbfall unklar bleibt, was der Erblasser wirklich mit den Äußerungen im Testament gemeint hatte und was er gewollt hatte.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass das Testament auch nach Ihrem Tod so verstanden wird, wie Sie es gemeint haben, können wir Ihnen nur dringend dazu raten, sich von einem Anwalt mit umfangreichem Wissen im Erbrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen bei der Erstellung verständlicher Formulierungen und dem korrekten Gebrauch von Fachbegriffen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Bei einem umfangreichen Nachlass oder bei einem Nachlass, durch den „Verantwortung mit vererbt“ wird, wie etwa im Falle der Weitergabe eines Familienunternehmens, ist ein rechtzeitiges und transparentes Tätigwerden empfehlenswert.
Hierdurch können beispielsweise Freibeträge optimal ausgeschöpft werden und Transparenz kann den Streit um das Erbe verhindern, sodass die Weitergabe Ihres Vermögens in die nächste Generation ohne einen familiären Großkonflikt und ohne gerichtliche Auseinandersetzung ablaufen kann.
Gerne beraten wir Sie und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und interessengerechte Lösung. Außerdem weisen wir Sie gerne auch auf unser Angebot zur Erbmediation hin.
Überprüfung eines Testaments oder Erbvertrags
Sie haben bereits in der Vergangenheit ein Testament erstellt oder einen Erbvertrag abgeschlossen und sind nun nicht mehr sicher, ob Sie mit den getroffenen Regelungen zufrieden sind?
Gerne erläutern wir Ihnen, welche Rechtsfolgen durch die Erklärungen in Testament oder Erbvertrag ausgelöst werden und welche Möglichkeiten Ihnen noch bleiben, um Änderungen vorzunehmen.