Elterliche Sorge
Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Personen- als auch die Vermögenssorge sowie die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Die gemeinsame elterliche Sorge regelt bei getrenntlebenden Eltern – entgegen der vielfachen Annahme – nicht, wer sich täglich im Alltag um die Belange des gemeinsamen Kindes kümmert, sondern die Frage, wer nach dem Gesetz befugt ist, wichtige Entscheidungen für das Kind zu treffen, das aufgrund seiner Minderjährigkeit eine Vielzahl von Entscheidungen noch nicht allein treffen kann.
