Ihr Rechtsanwalt für eine Vorsorgevollmacht in Frankfurt
Wer soll welche Entscheidungen treffen, wenn Sie plötzlich und unerwartet nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern? Ist dies nicht mit einer Vorsorgevollmacht geregelt, handelt im Fall des Falles das Betreuungsgericht, indem es einen fremden Betreuer beauftragt. An Ihrer Stelle führt dieser dann Ihre Rechtsgeschäfte durch. Dabei ist das Betreuungsgericht keineswegs an Vorschläge oder Wünsche der Betroffenen oder Ihrer Verwandten hinsichtlich der Person des Betreuers gebunden. Die Vorsorgevollmacht ist im Erbrecht das richtige Instrument, um diesem Fall entgegen zu wirken. Überlassen Sie die Regelung nicht dem Betreuungsgericht, sondern entscheiden Sie selbst.