Böhmerstraße 3, 60322 Frankfurt am Main

Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt

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Das Erbrecht ist ein weiteres Spezialgebiet der Rechtsanwälte Schlottke-Wegner & Reinarz.

Wir nehmen uns Zeit, um mit Ihnen herauszuarbeiten, welche erbrechtlichen Folgen Sie wünschen.

Als Fachanwälte für Erbrecht in Frankfurt beraten wir Sie ausführlich und mit hoher Kompetenz. Wir übersetzen Ihre Wünsche juristisch korrekt im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages.

Erbrechtliche Vorsorge

Jeder 4. Bundesbürger stirbt früher als es seiner statistischen Lebenserwartung entspricht. Oft fehlt jede erbrechtliche Vorsorge. Der überlebende Ehegatte oder die Kinder bleiben ungesichert zurück, müssen langwierig über das Erbe gerichtlich prozessieren und stehen am Ende womöglich vor dem finanziellen Nichts. Doch auch die Personen, denen ein hohes Alter vergönnt ist, unterlassen oft jegliche Regelungen aus Angst, Fehler zu begehen. Damit es auch in Ihrer Familie nicht so weit kommt, sollten Sie bereits frühzeitig fachkundigen Rat bei einem Anwalt für Erbschaftsrecht einholen und vernünftig planen.

Möglichkeiten der Vorsorge: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Das Gefühl alles für sich und seine Nachkommen geregelt zu haben, kann zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung für den Fall des Falles sehr erleichternd sein.

Im Erbrecht bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

VOR DEM ERBFALL

Gestaltung streitvermeidender und steueroptimierter Testamente

Entwicklung von Sondertestamenten wie Behinderten-, Geschiedenen-, Patchwork-, Unternehmertestamenten etc.

Entwicklung von Strategien zur Pflichtteilsvermeidung

Gestaltung von Pflegeverträgen zwischen betagten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen (sog. Generationenverträge)

Im Erbrecht haben Sie als Erblasser die bedeutende Möglichkeit, die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Willen zu gestalten. Sie können festlegen, wer Ihr Erbe werden soll und ob einzelne Gegenstände aus ihrem Nachlass in die Hände bestimmter Personen gehen sollen.

Regeln Sie nichts, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Nach dieser erben in erster Linie Ihre Kinder zu gleichen Teilen. Ihr Ehegatte wird ebenfalls berücksichtigt, sofern Sie verheiratet und nicht verwitwet sind. Enkel können nur erben, wenn der Elternteil, der Sie und das Enkelkind verbindet, bereits verstorben ist. Sollten Sie keine Kinder haben, erben zunächst Ihre Eltern. Wenn auch sie nicht mehr leben, werden Ihre Geschwister bzw. deren Kinder zu Erben. Über weitere Konstellationen der gesetzlichen Erbfolge informieren wir Sie gerne auf Anfrage.

Wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, empfiehlt sich als eine erste Maßnahme, ein handschriftliches Testament zu verfassen und Ihre Wünsche klar festzuhalten. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Anwalt. Durch sein Fachwissen kann er Sie dabei unterstützen, Fachbegriffe sachgemäß zu verwenden und die Wünsche verständlich zu formulieren.

Besonders bei umfangreichen Nachlässen oder wenn „Verantwortung mitvererbt“ wird, beispielsweise bei der Weitergabe eines Familienunternehmens, ist eine frühzeitige und transparente Planung ratsam. Dies ermöglicht eine optimale Ausschöpfung von Freibeträgen und verhindert Streitigkeiten um das Erbe. Dadurch kann die Vermögensübertragung in die nächste Generation ohne familiäre Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen erfolgen.

Gerne beraten wir Sie und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung.

Sollte es bereits Streit in der Familie bzgl. eines Erbes geben, möchten wir Sie gerne auf unsere Leistung der Erbmediation verweisen. Hier lösen wir gemeinsam mit Ihnen Konflikte rund um das Thema Erben ohne eine Gerichtsverhandlung.

Sie haben bereits in der Vergangenheit ein Testament erstellt oder einen Erbvertrag abgeschlossen und möchten überprüfen, ob dieses bzw. dieser Ihren Wünschen entspricht? Gerne erläutern wir Ihnen, welche Rechtsfolgen durch die Erklärungen im Testament oder Erbvertrag ausgelöst werden und welche Möglichkeiten Ihnen bleiben, um Änderungen vorzunehmen.

NACH DEM ERBFALL

Wenn ein verstorbener Angehöriger oder Vertrauter Sie im Testament erwähnt hat, kann es hilfreich sein, sich anwaltlich über die Erbschaft und das weitere Vorgehen beraten zu lassen.

Gerade bei Testamenten, die der Erblasser oder die Erblasserin ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt erstellt hat, kann es zur Mehrdeutigkeit der Regelungen kommen. Wir möchten Sie hierbei gerne unterstützen, indem wir durch eine individuelle Beratung Klarheit schaffen. Wichtig ist, dass Sie zum Gespräch in der Kanzlei eine Kopie des Dokuments mitbringen, damit wir die exakten Formulierungen lesen können und eine genaue Einschätzung geben können.

Es kann auch passieren, dass ein naher Angehöriger Sie nicht im Testament erwähnt hat. In diesem Fall könnte Ihnen ein Pflichtteil zustehen.

Grundsätzlich sind Sie pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser oder die Erblasserin

  • Ihr Vater oder Ihre Mutter
  • Ihre Tochter oder Ihr Sohn
  • Ihr Ehegatte oder
  • Ihr Großvater oder Ihre Großmutter (wenn Ihre Eltern bereits verstorben sind)

war und Sie vom Erbe ausgeschlossen hat. In diesen Fällen beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Lassen Sie sich in erbrechtlichen Angelegenheiten so früh wie möglich beraten. Denn es können bereits Fristen ab dem Zeitpunkt laufen, in dem Sie Kenntnis hiervon erlangt haben.

Zur Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den Erben stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Seite.

Sie sind durch Gesetz oder Testament Erbe geworden und wissen nicht, wie weiter zu verfahren ist? Im Nachlass sind Schulden und Sie wissen nicht, wie Sie am besten vorgehen sollen, um Ihr eigenes Vermögen vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger zu schützen? Sie haben Post vom Nachlassgericht erhalten und wissen nicht, was zu tun ist?

Gerne helfen wir Ihnen mit einer individuellen Beratung weiter.

Erbmediation

Begleitung in Erbscheinverfahren

Auslegung und Anfechtung von Testamenten

Beratung von Erben, insbesondere bei Fragen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft oder bei Berücksichtigung von Vorempfängern

Durchsetzung und Abwehr von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen

Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Abwicklung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten aller Art

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Erbschein und wann wird dieser benötigt?

Ein Erbschein gibt darüber aus Auskunft, wer Erbe geworden ist. Dieser ist notwendig, wenn ein kein Testament zur Niederschrift durch einen Notar erstellt worden ist oder ein (notariell zu beurkundenden) Erbvertrag vorhanden ist. Das ist gegeben, wenn ein privatschriftliches Testament oder gar kein Testament vorliegt. Es tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft, die zwangsweise entsteht, sobald mehr als eine Person Erbe wird.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist eine Möglichkeit des Erblassers, über sein Vermögen zu verfügen.
Im Gegensatz zum Testament ist dieser allerdings nicht einseitig. Erblasser und Erbe schließen bereits zu Lebzeiten des Erblassers einen Vertrag, der die Erbfolge und eventuelle Verpflichtungen des Erben verbindlich regelt. Dieser bedarf der notariellen Beurkundung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Als Familienmenschen und Fachanwältinnen blicken wir mit viel Verständnis auf Ihre Lebenssituation und finden gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten.

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