Im Erbrecht bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
VOR DEM ERBFALL
Gestaltung streitvermeidender und steueroptimierter Testamente
Entwicklung von Sondertestamenten wie Behinderten-, Geschiedenen-, Patchwork-, Unternehmertestamenten etc.
Entwicklung von Strategien zur Pflichtteilsvermeidung
Gestaltung von Pflegeverträgen zwischen betagten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen (sog. Generationenverträge)
Im Erbrecht haben Sie als Erblasser die bedeutende Möglichkeit, die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Willen zu gestalten. Sie können festlegen, wer Ihr Erbe werden soll und ob einzelne Gegenstände aus ihrem Nachlass in die Hände bestimmter Personen gehen sollen.
Regeln Sie nichts, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Nach dieser erben in erster Linie Ihre Kinder zu gleichen Teilen. Ihr Ehegatte wird ebenfalls berücksichtigt, sofern Sie verheiratet und nicht verwitwet sind. Enkel können nur erben, wenn der Elternteil, der Sie und das Enkelkind verbindet, bereits verstorben ist. Sollten Sie keine Kinder haben, erben zunächst Ihre Eltern. Wenn auch sie nicht mehr leben, werden Ihre Geschwister bzw. deren Kinder zu Erben. Über weitere Konstellationen der gesetzlichen Erbfolge informieren wir Sie gerne auf Anfrage.
Wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, empfiehlt sich als eine erste Maßnahme, ein handschriftliches Testament zu verfassen und Ihre Wünsche klar festzuhalten. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Anwalt. Durch sein Fachwissen kann er Sie dabei unterstützen, Fachbegriffe sachgemäß zu verwenden und die Wünsche verständlich zu formulieren.
Besonders bei umfangreichen Nachlässen oder wenn „Verantwortung mitvererbt“ wird, beispielsweise bei der Weitergabe eines Familienunternehmens, ist eine frühzeitige und transparente Planung ratsam. Dies ermöglicht eine optimale Ausschöpfung von Freibeträgen und verhindert Streitigkeiten um das Erbe. Dadurch kann die Vermögensübertragung in die nächste Generation ohne familiäre Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen erfolgen.
Gerne beraten wir Sie und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung.
Sollte es bereits Streit in der Familie bzgl. eines Erbes geben, möchten wir Sie gerne auf unsere Leistung der Erbmediation verweisen. Hier lösen wir gemeinsam mit Ihnen Konflikte rund um das Thema Erben ohne eine Gerichtsverhandlung.
Sie haben bereits in der Vergangenheit ein Testament erstellt oder einen Erbvertrag abgeschlossen und möchten überprüfen, ob dieses bzw. dieser Ihren Wünschen entspricht? Gerne erläutern wir Ihnen, welche Rechtsfolgen durch die Erklärungen im Testament oder Erbvertrag ausgelöst werden und welche Möglichkeiten Ihnen bleiben, um Änderungen vorzunehmen.