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Ihr Anwalt für einen Ehevertrag in Frankfurt

Ein Ehevertrag ist in vielen Fällen ein hervorragendes Instrument zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten. Entscheiden Sie gemeinsam vor der Eheschließung, während der intakten Ehe oder im Falle einer Trennung, welche Regeln für Sie bei Trennung und Scheidung gelten sollen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung.

In einem Ehevertrag können (künftige) Ehegatten den während ihrer Ehe geltenden Güterstand bestimmen, sowie die Trennungs- und Scheidungsfolgen regeln. Zu seiner Wirksamkeit bedarf er in Deutschland der notariellen Beurkundung.

Gliederung:

  • Ehevertrag schön und gut – aber nichts für uns
  • Gut vorbereitet in den Hafen der Ehe: Der Ehevertrag vor der Eheschließung
  • Veränderungen sichtbar machen: Der Ehevertrag während der intakten Ehe
  • Einvernehmliche Lösung: Der Ehevertrag bei Trennung und Scheidung
  • Warum nicht gleich zum Notar? Beratung zu einem Ehevertrag durch unsere Fachanwältinnen für Familienrecht
  • Langjährige Zusammenarbeit mit Notariaten im Frankfurter Westend

Ehevertrag schön und gut – aber nichts für uns

 „Einen Ehevertrag brauchen wir doch gar nicht, denn wir lassen uns nicht scheiden!“

„Mein Mann ist gar nicht an meinem Geld interessiert. Bei der Scheidung werden wir uns sicher einig!“ „Bei der Hochzeit schon an die Scheidung denken – wie unromantisch. Da brauche ich erst gar nicht heiraten!“ „Eheverträge sind nur was für Reiche!“

So oder so ähnlich haben wir es doch alle schon einmal gehört, wenn das Thema Ehevertrag im Freundes- und Bekanntenkreis bei einem Gespräch mit zwei Neu-Verlobten auf den Tisch kam. Es scheint kaum möglich, bei Gesprächen rund um Hochzeit und Ehe mal die rosarote Brille abzusetzen und mit den engsten Vertrauten ein ernsthaftes und kritisches Gespräch zu führen. Dabei ist das so wichtig!

Denn mit der Hochzeit ändert sich nicht nur der Familienstand und vielleicht der Nachname. Mit der Ehe entstehen den Ehegatten untereinander Zugewinnausgleichs-, Unterhalts- und Versorgungsausgleichsansprüche. Man übernimmt für den anderen finanzielle und rechtliche Verantwortlichkeit. Auf Grundlage des seit 2023 geltenden Notvertretungsrechts unter Ehegatten dürfen diese untereinander in Notfällen sogar weitreichende Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen.

All das ist Anlass genug, bereits vor der Hochzeit zu verstehen, welche rechtlichen Folgen auf Sie als Paar zukommen und wo Sie vom Gesetz abweichende Regelungen treffen wollen. Denn ob Sie wollen oder nicht: Das Gesetz hält bereits von Tag eins Ihrer Eheschließung an Regeln für die Trennung und Scheidung dieser Ehe bereit. Wenn Sie also nichts regeln wollen, hat der Gesetzgeber das bereits getan – und zwar ohne Sie und Ihre persönliche Situation zu kennen.

Gut vorbereitet in den Hafen der Ehe: Der Ehevertrag vor der Eheschließung

Eine Beratung zu den Rechtsfolgen der Eheschließung kann in jedem Fall auch sinnvoll sein, wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie einen Ehevertrag schließen möchten.

Lassen Sie sich als künftiges Ehepaar bereits vor der Eheschließung beraten, welche Rechtsfolgen auf Sie zukommen, wenn Sie keine Vereinbarung treffen und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, wenn Sie mit den gesetzlichen Regelungen nicht einverstanden sind.

Genau wie Sie mit Ihrem Partner individuell entscheiden, wie Sie Ihre Ehe führen möchten, so können Sie auch individuell über die Scheidungsfolgen entscheiden!

Veränderungen sichtbar machen: Der Ehevertrag während der intakten Ehe

Manchmal kann es aus wirtschaftlichen Gründen oder weil sich die Aufgabenverteilung in der Ehe völlig anders als ursprünglich angenommen gestaltet, sinnvoll sein, auch während einer intakten Ehe einen Ehevertrag abzuschließen.

Hier ist je nach bisheriger Ehedauer eine höchst individuelle Lösung zu bereits angelegten Ansprüchen zu finden und eine interessengerechte Lösung für die Zukunft zu erarbeiten. Gerne nehmen wir uns Zeit, mit Ihnen eine entsprechende Lösung zu finden und diese rechtssicher zu formulieren.

Einvernehmliche Lösung: Ehevertrag bei Trennung und Scheidung

Auch im Falle einer Trennung ist es noch nicht zu spät für einen Ehevertrag. Ihnen bleibt weiterhin die Möglichkeit, eine von den gesetzlichen Scheidungsfolgen abweichende Vereinbarung zu treffen. Dies betrifft insbesondere den Fall einer einvernehmlichen Scheidung. Mit einer Beratung und einem Gang zum Notar können – sofern Sie mit Ihrem Ex-Partner zu einer Einigung gelangen – jahrelange Gerichtsverfahren vermieden werden. Dies ermöglicht auch eine schnelle Scheidung, die nicht nur Ihre Nerven schont, sondern auch die Belastungsgrenzen Ihrer Kinder nicht strapaziert.

Warum nicht gleich zum Notar? Beratung zu einem Ehevertrag durch unsere Fachanwältinnen für Familienrecht

Werden Sie sich einig, müssen sie, um einen gültigen Vertrag abzuschließen, diesen von einem Notar beurkunden lassen. Dennoch ist es sinnvoll, sich zunächst durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen und diesen mit der Formulierung des Vertrages zu beauftragen.

Ihre Vorteile hierbei:

Nicht jeder Notar ist Fachanwalt für Familienrecht und Experte für dieses Rechtsgebiet!

Als Fachanwältinnen für Familienrecht haben wir täglich mit den neusten Entwicklungen des Eherechts und des Scheidungsfolgenrechts zu tun und prüfen regelmäßig Eheverträge auf ihre Wirksamkeit. Wir können Ihnen genau erläutern, welchen Gestaltungsspielraum Ihnen das Gesetz zur Regelung der Scheidungsfolgen einräumt und wann eine Regelung im Falle der Scheidung möglicherweise durch ein Gericht gekippt wird.

Wir nehmen uns Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und finden die beste Lösung für Sie!

Wenn Sie uns mandatieren, erhalten Sie selbstverständlich keinen Standard-Vertrag, sondern eine maßgeschneiderte Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt und die, sofern Sie Kinder haben, auch auf deren Bedürfnisse und Interessen abgestimmt ist. Das Ganze findet natürlich in einem rechtssicheren Rahmen statt.

Wir wollen Sie und Ihre Situation kennenlernen und nehmen uns gerne ausreichend Zeit, mit Ihnen verschiedenen Optionen durchzusprechen.

Langjährige Zusammenarbeit mit Notariaten im Frankfurter Westend

Damit der Ehevertrag wirksam abgeschlossen werden kann, muss er wie zuvor erläutert von einem Notar beurkundet werden.

Nachdem wir für Sie Ihren individuellen Vertragsentwurf gefertigt haben, können wir Sie gerne auf Wunsch an ein Notariat im Frankfurter Westend vermitteln. So erhalten Sie ohne großen Aufwand einen zeitnahen Beurkundungstermin. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Notariat. Rückfragen des Notariats können direkt zwischen Anwältin und Notar/Notarin geklärt werden und Unklarheiten so ohne Reibungsverluste beseitigt werden. Sie müssen dann nur noch zum Beurkundungstermin persönlich erscheinen.

Bereits nach wenigen Tagen oder Wochen können Sie so Ihren individuellen und rechtssicheren Ehevertrag in den Händen halten.

Sollten Sie Interesse am Abschluss eines Ehevertrags oder Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Als Familienmenschen und Fachanwältinnen blicken wir mit viel Verständnis auf Ihre Lebenssituation und finden gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten.

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