Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht in Frankfurt
Das Unterhaltsrecht regelt den finanziellen Ausgleich zwischen sich nahestehenden Personen, von denen mindestens eine nicht in der Lage ist, für den eigenen Lebensunterhalt alleine aufzukommen. Wer unterhaltsberechtigt ist, regelt das Gesetz. Es kann sich um Kinder, Ehepartner, Expartner oder Eltern handeln. Auch unverheiratete Paare können einander unterhaltspflichtig sein, wenn beispielsweise ein Kind aus der Beziehung hervorgegangen ist.
Meist ist relativ schnell deutlich, wer unterhaltsberechtigt ist und wer unterhaltsverpflichtet ist. Über die Höhe der zu leistenden Zahlungen wird hingegen oft und intensiv gestritten. Dies liegt vor allem daran, dass Gesetz und Rechtsprechung eine Vielzahl von Ausnahmen kennen, die sich auf den Unterhaltsanspruch auswirken.
Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist eine anwaltliche Beratung meistens dringend erforderlich.
