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Ihre Scheidungsanwältinnen in Frankfurt

Ein Scheidungsverfahren kann weichenstellend für die Grundlagen des Lebens nach der Ehe sein. Das betrifft insbesondere die finanziellen Grundlagen Damit zunächst einmal derjenige Ehegatte, der die Scheidung einreicht, über deren rechtliche Folgen aufgeklärt wird, schreibt das Gesetz vor, dass eine Scheidung in Deutschland nur durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eingereicht werden darf.

Voraussetzung für eine Scheidung

Die Voraussetzung für eine Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Das Gesetz sieht die Ehe als gescheitert an, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr lang getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen. Die räumliche Trennung soll im Idealfall in getrennten Wohnungen stattfinden. Nicht immer ist das möglich. Grund dafür kann bspw. der angespannte Wohnungsmarkt sein. Dann kann auch ein getrenntes Leben in der gemeinsamen Wohnung stattfinden. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen, um die Anforderungen an das Trennungsjahr zu verstehen.

In seltenen Fällen kann von der Einhaltung des Trennungsjahres abgesehen werden. Da dies am ehesten Fälle häuslicher Gewalt oder sonstiger Fälle betrifft, in denen die Fortsetzung der Ehe einem Ehegatten unzumutbar ist, ist eine rechtzeitige Beratung ohnehin angezeigt.

Im Regelfall kann die Scheidung nach dem Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden und die Scheidung im ersten Gerichtstermin ausgesprochen werden, wenn beide Ehegatten zustimmen. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung nicht zu, kann die Ehe erst nach Ablauf einer dreijährigen Trennungszeit – dann auch gegen den Willen des anderen Ehegatten – geschieden werden. Im Rahmen einer Scheidung müssen auch die Scheidungsfolgen wie Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Nutzung der Ehewohnung und Aufteilung der Haushaltsgegenstände geregelt werden. Gerne bieten wir Ihnen bereits im Erstgespräch eine umfassende Beratung an. Dafür benötigen wir die folgenden Unterlagen bzw. Informationen:

  • Eheurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Datum der Trennung
  • Netto-Einkommen und Vermögen beider Ehegatten (für die Bestimmung des Gegenstandswerts der Scheidung)
  • ggf. ein bereits abgeschlossener Ehevertrag oder eine z. B. beim Mediator verhandelte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie ein Termin für das Erstgespräch. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung beraten wir Sie gerne. Wenn gewünscht, können beide Ehegatten gemeinsam zu einem Erstgespräch kommen. Die Kommunikation kann, sofern alle einverstanden sind, mit beiden Ehegatten erfolgen. Wir können Ihnen versichern, dass wir in über 15 Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Familienrecht eine Vielzahl an Mandanten auf dem Weg zur Scheidung begleitet und zu einer guten Regelung der Scheidungsfolgen verholfen haben.

Für die Beantragung des Scheidungsantrages werden folgende Unterlagen benötigt:

Heiratsurkunde

Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder

Falls vorhanden ein Ehevertrag

Gegebenenfalls eine geschlossene Vereinbarung zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen

Bei Konflikten und Unstimmigkeiten und bei erhöhtem Konfliktpotential raten wir Ihnen dringend an, einen eigenen Fachanwalt für Familienrecht zu mandatieren. Wir beraten Sie dazu gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.