Böhmerstraße 3, 60322 Frankfurt am Main

Ihre Scheidungsanwältinnen in Frankfurt

Damit ein Scheidungsantrag wirksam bei Gericht eingereicht werden kann, müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsantrag ohne einen Vertreter der anwaltlichen Berufe zu stellen, ist in Deutschland nicht möglich. Hiermit will das Gesetz Sie davor schützen, dass Sie ohne Beratung und „blind“ in eine Scheidung gehen, da mit der Entscheidung über die Scheidungsfolgen die wirtschaftlichen Grundlagen für Ihr Leben nach der Ehe gelegt werden. Es ist daher ratsam, sich im Rahmen einer Scheidung von einem versierten und erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht vertreten und beraten zu lassen.

Wir können Ihnen versichern, dass wir in über 15 Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Familienrecht eine Vielzahl an Mandanten auf dem Weg zur Scheidung begleitet und zu einer guten Regelung der Scheidungsfolgen verholfen haben.

Voraussetzung für eine Scheidung

Voraussetzung für die Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Vom Gesetzgeber wird die Ehe als gescheitert betrachtet, wenn die Eheleute mindestens seit einem Jahr getrennt von Tisch und Bett leben.

Idealerweise leben die Eheleute während des Trennungsjahres in separaten Wohnungen. Bei einem angespannten Wohnungsmarkt ist das jedoch nicht immer möglich. Stattdessen kann auch ein Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung den Anforderungen an das Trennungsjahr genügen. Lassen Sie sich hier rechtzeitig beraten, welche Anforderungen erfüllt sein müssen.

Das Verkürzen des Trennungsjahres ist in Ausnahmefällen möglich. Auch hier ist eine Beratung noch vor oder zeitnah nach der Trennung hilfreich.

Eine Scheidung nach dem Trennungsjahr ist möglich, wenn der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Andernfalls müssen Sie in der Regel drei Jahre getrennt sein. Dann kann die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten erfolgen.

Im Rahmen einer Scheidung sind auch die Scheidungsfolgen wie:

  • Zugewinn
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Nutzung der Ehewohnung
  • Aufteilung der Haushaltsgegenstände

zu regeln. Gerne können wir Sie hierzu auch schon im Rahmen eines Erstgesprächs beraten, wenn Sie uns die benötigten Informationen mitbringen. Fragen Sie hierzu gerne telefonisch oder per E-Mail an. 

Generell ist es ratsam, im Rahmen der Beratung zu Trennung und Scheidung die Folgenden Unterlagen und Informationen zu Hand zu haben:

  • Eheurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Datum der Trennung
  • Netto-Einkommen und Vermögen beider Ehegatten (für die Bestimmung des
  • Gegenstandswerts der Scheidung)
  • Gegebenenfalls ein bereits abgeschlossener Ehevertrag oder eine Trennungs- und
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

Gerne beraten wir Sie auch im Falle einer einvernehmlichen Scheidung. Sie können, sofern gewünscht, bereits gemeinsam zum Erstgespräch kommen. Wir beraten Sie dann umfangreich zu allen Möglichkeiten. Im Einverständnis aller Beteiligten, kann die Korrespondenz immer mit beiden Ehegatten erfolgen.

Sprechen Sie die einvernehmliche Scheidung gerne bereits im ersten Kontakt mit uns – telefonisch oder per E-Mail – an.

Für die Beantragung des Scheidungsantrages werden folgende Unterlagen benötigt:

Heiratsurkunde

Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder

Falls vorhanden ein Ehevertrag

Gegebenenfalls eine geschlossene Vereinbarung zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen

Bei Konflikten und Unstimmigkeiten und bei erhöhtem Konfliktpotential raten wir Ihnen dringend an, einen eigenen Fachanwalt für Familienrecht zu mandatieren. Wir beraten Sie dazu gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.