Ihre Scheidungsanwältinnen in Frankfurt
Damit wirksam ein Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht eingereicht werden kann, müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Ein Scheidungsverfahren ohne Rechtsanwalt durchzuführen, ist in Deutschland nicht möglich. Es ist ratsam sich im Rahmen einer Scheidung von einem versierten Fachanwalt für Familienrecht vertreten und beraten zu lassen.
Voraussetzung für die Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Vom Gesetzgeber wird die Ehe als gescheitert betrachtet, wenn die Eheleute mindestens seit einem Jahr getrennt von Tisch und Bett leben. Dies ist die Grundvoraussetzung für das Scheitern der Ehe.
Idealerweise leben die Eheleute während des Trennungsjahres in separaten Wohnungen. Allerdings kann auch ein Getrenntleben in der gleichen Wohnung den Anforderungen an das Trennungsjahr genügen. Das Verkürzen des Trennungsjahres ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
