So individuell wie die Familien sind, so individuell sind auch die Betreuungsmodelle. Im Folgenden werden wir die grundlegenden Modelle erläutern.
Bei dem Residenzmodell hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil und regelmäßig findet Umgang bei dem anderen Elternteil statt, z. B. an einem Nachmittag unter der Woche und zusätzlich an jedem zweiten Wochenende von Freitag bis Sonntag. Die Ausgestaltung ist vom Einzelfall abhängig.
Ein ähnliches und häufig gewähltes Modell ist das Residenzmodell mit erweitertem Umgang. Es wird manchmal auch als asymmetrisches Wechselmodell bezeichnet. In der gerichtlichen Einordnung bleibt es jedoch bei einem Residenzmodell. Der Umgangselternteil wird im Vergleich zum reinen Residenzmodell mehr in den Alltag des Kindes eingebunden. Nach der Rechtsprechung ist ein Residenzmodell auch dann noch gegeben, wenn ein Elternteil die Betreuung an sechs von vierzehn Tagen übernimmt (BGH NJW 2015, 331 Rn. 24).
Bei Kindern im Kindergartenalter fördert ein kürzerer und häufigerer Umgang in der Regel das Kindeswohl.
Bei dem sogenannten paritätischen Wechselmodell findet eine Betreuung durch beide Elternteile zu grundsätzlich gleichen Teilen statt. Die Eltern betreuen das Kind dann im wöchentlichen Wechsel oder an festen Tagen. Dieses Modell eignet sich für Eltern, die weiterhin kooperativ und kommunikativ im Austausch über Belange des Kindes miteinander agieren können. Außerdem sollten die Alltagsorte des Kindes (Kindertagesstätte, Schule, Betreuung, Sportverein etc.) von beiden Haushalten aus gut erreichbar sein.
Eine besondere Form des Wechselmodells ist das Nestmodell. Auch hier betreuen die Elternteile ebenfalls abwechselnd. Das Kind bleibt jedoch dauerhaft in einem Haushalt, dem „Nest“. Stattdessen wechseln die Eltern zwischen dem eigenen Haushalt und dem „Nest“.
Als Fachanwälte für Familienrecht beraten wir Sie gerne bei der Ausgestaltung und Regelung bei Fragen rund um den Umgang und das passende Betreuungsmodell.
Kontaktieren Sie uns gerne für den Fall, dass, Sie weitere Fragen zum Umgangsrecht haben oder unsere Unterstützung benötigen.