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Erbmediation - Ihre hochqualifizierten Mediatoren für Erbengemeinschaften

Die Erbmediation ist eine gute Alternative zur Gerichtsverhandlung und bietet Ihnen auch im Erbrecht Vorteile. Schon zu Lebzeiten ist es sehr häufig sinnvoll, Regelungen über das künftige Erbe zu treffen. Oft ist dieses Thema allerdings tabu. Wer möchte schon über die Zeit nach dem Tod sprechen? Wird dies vermieden, werden die Streitigkeiten jedoch oft noch geschürt oder zeitlich aufgeschoben. Durch den Einsatz von Mediatoren in Erbengemeinschaften lassen sich einvernehmliche Ergebnisse erzielen, die allen Bedürfnissen gerecht werden. Eine sinnvolle und vollumfängliche Aussprache über die gewünschte Aufteilung der Erbmasse ist transparent und hilft interessengerechte Lösungen auch zu Lebzeiten zu finden. Dies gilt vor allem im Bereich der Unternehmensnachfolge, an die in der Regel viel zu spät gedacht wird. Hier gilt es rechtzeitig eine verantwortungsvolle Strategie rechtzeitig zu verfolgen.

Lösungen finden durch Erbmediation

Bei Erbstreitigkeiten geht es oft vordergründig um das Recht und um materielle Interessen. Besonders hart wird um das Erbe gestritten, wenn die persönlichen Beziehungen in der Familie jahrelang strapaziert wurden. Bei einem Erbrechtsstreit leiden alle! Doch genau das sollten Sie nicht tun. Die Erbmediation führt im Streitfall oft schneller zu einer Lösung als ein Gerichtsprozess und ist günstiger als ein langer Rechtsstreit. Die Erbmediation bietet jedem Beteiligten die Chance sein Gesicht zu wahren und verhindert typische Spätfolgen des Erbrechtsstreits für den Familienfrieden.

Erbmediation - vor dem Erbfall

Vor allem eine Mediation vor dem Erbfall erleichtert die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages sowie die Aufteilung von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Die Erfahrung zeigt, dass Gespräche zwischen dem Erblasser und potentiellen Erben über die Beweggründe einerseits und die Erwartungshaltung der Erben andererseits ein Streit im späteren Erbfall vermeiden.

Erbmediation testamentarisch festgelegt

Dem Erblasser steht es auch offen, eine Erbmediation testamentarisch für den Fall von möglichen Erbrechtsstreitigkeiten anzuordnen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Als Familienmenschen und Fachanwältinnen blicken wir mit viel Verständnis auf Ihre Lebenssituation und finden gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten.

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