Böhmerstraße 3, 60322 Frankfurt am Main

Erbmediation - Ihre hochqualifizierten Mediatoren für Erbengemeinschaften

Bei Erbstreitigkeiten geht es oft vordergründig um das Recht und um materielle Interessen. Besonders hart wird um das Erbe gestritten, wenn die persönlichen Beziehungen in der Familie jahrelang strapaziert wurden. Bei einem Erbrechtsstreit leiden alle! Doch genau das sollten Sie nicht tun. Die Erbmediation bietet jedem Beteiligten die Chance sein Gesicht zu wahren und verhindert typische Spätfolgen des Erbrechtsstreits für den Familienfrieden.

In einer Erbmediation können alle Fragen und Streitigkeiten rund um das Erbe in einem strukturierten Verfahren geklärt werden. Dabei begleitet der Mediator oder die Mediatorin den Prozess als neutrale Person. Ist der Konflikt schließlich erfolgreich beigelegt, können die Ergebnisse in rechtssicherer Form festgehalten werden.

Gliederung:

  • Die Mediation als gute Alternative zur Gerichtsverhandlung
  • Streit unter Erben verhindern: Wie der Erblasser die Mediation nutzen kann
  • Streit unter Erben schlichten: Wie Sie die Erbengemeinschaft friedlich auseinandersetzen
  • Die Erbmediation bei Schlottke-Wegner Reinarz

Die Mediation als gute Alternative zur Gerichtsverhandlung

Die Erbmediation ist eine gute Alternative zur Gerichtsverhandlung und bietet Ihnen auch im Erbrecht einige Vorteile:

  • Sie als Beteiligte entscheiden autonom über Ihren Konflikt.
  • Dabei können Sie Zeit und Kosten sparen. Sie müssen nicht monate- oder sogar jahrelang über Anwälte Schriftsätze austauschen und auf einen Termin bei überlasteten Gerichten warten und dort über mehrere Instanzen streiten. Stattdessen können Sie von Tag eins an gemeinsam an einem Tisch sitzen und nach einer Lösung suchen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.
  • So erzielen Sie Win-Win-Lösungen, statt nach einem jahrelangen Gerichtsstreit ernüchtert festzustellen, dass nunmehr niemand als Gewinner aus diesem Konflikt hervorgegangen ist.
  • Die Lösung eines Konflikts durch Mediation setzt eine Kommunikation auf Augenhöhe voraus. Schaffen es alle Konfliktbeteiligten, sich auf diesen Umgang miteinander einzulassen, kann dies auch helfen, zukünftigen Streit in der Familie in angemessener Weise zu führen und einen respektvollen Umgang im erweiterten Familienkreis zu pflegen.
  • Um dieses vielleicht derzeit unerreichbar scheinende Ziel zu erreichen sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Sie werden in diesem Prozess durch einen Mediator oder eine Mediatorin begleitet, der oder die den Umgang mit langjährigen, womöglich sogar festgefahrenen Streitigkeiten kennt und in menschlicher Weise damit umzugehen weiß.

Streit unter Erben verhindern: Wie der Erblasser die Mediation nutzen kann

Wenn Sie selbst etwas zu vererben haben und dafür eine individuelle Regelung treffen möchten, können Sie dies in Form eines Testamentes oder Erbvertrags tun. Was Sie regeln müssen die Erben dann nach Ihrem Tod umsetzen. Die kann auf verschiedenste Art und Weise zu Streit zwischen den Erben führen. 

Vermutlich liegt es in Ihrem Interesse, Streit zwischen den Erben gar nicht erst entstehen zu lassen, denn die Erben sind für Sie ja nicht irgendjemand – es sind Ihr Partner oder Ihre Partnerin, Ihre Kinder, Enkel oder enge Vertraute. Ihre Familie oder das Geschwisterband soll ja keinesfalls an einem Streit über Geld oder Macht auseinanderbrechen. 

Die Erbmediation bietet Ihnen dabei einige Möglichkeiten, Konfliktpunkte aufzudecken und Streit zu vermeiden, sodass Sie die Gedanken an Ihre Liebsten nicht mit Sorge vor möglichen Erbstreitigkeiten teilen müssen. 

  • Bereits zu Lebzeiten, wenn Sie eine Regelung über das künftige Erbe treffen, können Sie Ihre Erben in den Prozess einbeziehen und so interessengerechte Lösungen finden.
  • Dies gilt vor allem im Bereich der Unternehmensnachfolge, an die häufig viel zu spät gedacht wird. Im Rahmen einer Erbmediation können Sie gemeinsam mit Ihren Erben eine verantwortungsvolle Strategie entwickeln, durch die künftige Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen vermieden werden können und die eine Weiterführung des Unternehmens in Ihrem Sinne anstoßen.
  • Eine Erbmediation bietet auch die Möglichkeit für eine sinnvolle und vollumfängliche Aussprache über die von Ihnen gewünschte Aufteilung der Erbmasse. Beweggründe und Erwartungshaltungen können ausgesprochen werden – Transparenz kann hier letztlich der Schlüssel zur Vermeidung familieninterner Streitigkeit vor und nach dem Erbfall sein.
  • Schließlich können Sie als Erblasser auch die Erbmediation testamentarisch für den Fall möglicher Erbrechtsstreitigkeiten anordnen.

Streit unter Erben schlichten: Wie Sie die Erbengemeinschaft friedlich auseinandersetzen

Regelmäßig ist es jedoch nicht so, dass bei bereits vor dem Tod der Eltern eine Aussprache zwischen den Geschwistern stattgefunden hat, die eine zügige und friedliche Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ermöglicht. Vor dem Tod hatten vielleicht andere Themen Priorität oder die Geschwister sind hierbei erstmals nach vielen Jahren wieder aufeinandergetroffen. Auch bisher intakte Geschwisterbeziehungen können darunter leiden, dass die Eltern vor Ihrem Tod keine Regelungen darüber getroffen haben, wer was erhalten soll oder mündlich ausgesprochene Wünsche der Eltern haben keinen Eingang in ein Testament gefunden. 

Dann kann es schnell zu Konflikten kommen, die eigentlich jeder vermeiden möchte. Jedoch kann auch nicht jedem Konflikt aus dem Weg gegangen werden. 

In solchen Situationen kann die Erbmediation eine Hilfe dabei sein, eine Lösung zu finden, die allen Erben und Hinterbliebenen eine Akzeptanz der Situation und den Blick nach vorn erlaubt. Die Mediation endet im Idealfall mit einer einvernehmlichen Lösung, die alle Beteiligten das Gesicht wahren lässt.

Dies ebnet den Weg dafür, dass auch nach Auseinandersetzung des Erbes noch ein wohlwollender Kontakt zwischen den Erbparteien möglich ist.

Eine Erbmediation führt dabei in der Regel deutlich schneller und kostengünstiger zu einer Lösung als ein langes Gerichtsverfahren.

Die Erbmediation bei Schlottke-Wegner Reinarz

Ein weiterer Vorteil einer Mediation ist, dass Sie selbst entscheiden, wer sind auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Lösung begleiten soll. Gerne möchten wir Sie persönlich davon überzeugen, dass wir für Sie die richtigen Begleiterinnen sind.

Wir – das sind die Erbmediatorinnen Nina Schlottke-Wegner und Magdalena Reinarz und Rechtsanwältinnen mit einer Kanzlei in Frankfurt am Main.

Wir sind beide sind Fachanwältinnen für Familienrecht und Expertinnen im Erbrecht. Neben der Mediation liegt unser alltäglicher Schwerpunkt auf der Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Familienrechts rund um Eheverträge, Trennung, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht für minderjährige Kinder sowie in Angelegenheiten des Erbrechts rund um Testamente, deren Auslegung, Erben und Erbengemeinschaften, sowie Erbscheinverfahren und Testamentsvollstreckung. 

Die Verknüpfung rechtlicher und zwischenmenschlicher Konflikte begegnet uns beiden daher in unserer täglichen Arbeit und wir sind im Umgang mit schwierigen Situationen zugleich routiniert und empathisch. Denn hinter all den Konflikten sehen wir immer auch den Menschen und das Schicksal einer Familie.

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren Hand in Hand und sind daher in komplexeren Angelegenheit für Sie ein perfekt eingespieltes Team. 

Professionalität und Diskretion sind für uns als Rechtsanwältinnen eine Selbstverständlichkeit. Die Wahrung der Neutralität in der Mediation hat unserem Selbstverständnis nach höchste Priorität.

Als Rechtsanwältinnen, die auch regelmäßig mit der Prüfung und Formulierung von Verträgen betraut werden, können wir Ihre Mediationsergebnisse präzise und unmissverständlich formulieren und mit Ihnen einen rechtssicheren Rahmen zur Umsetzung der Ergebnisse finden.

Die Mediation findet in den Räumlichkeiten der Kanzlei in der Böhmerstraße 3 im Frankfurter Westend statt. Diese sind sowohl mit dem Auto, als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn-Station: Grüneburgweg) gut erreichbar. Der Besprechungsraum bietet ausreichend Platz für alle Beteiligten. Bei längeren Mediationssitzungen können Sie sich bei einem Spaziergang in einer nahe gelegenen Grünanlage erholen oder sich in einem der vielen Cafés oder Restaurants in Laufweite stärken.

Wenn Sie Interesse an einer Erbmediation haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49(0)6924140376 oder per E-Mail unter mail@schlottke-reinarz.de.

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Ablauf und den Kosten der Mediation zukommen und vereinbaren mit Ihnen einen ersten Termin, um Sie und Ihre Situation kennenzulernen. Von ausführlichen Schilderungen Ihrer Situation per E-Mail bitten wir abzusehen, da wir die Angelegenheit zur Wahrung unserer Neutralität mit allen Beteiligten gemeinsam kennenlernen wollen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Als Familienmenschen und Fachanwältinnen blicken wir mit viel Verständnis auf Ihre Lebenssituation und finden gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten.

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