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Ihr Anwalt für einen Ehevertrag in Frankfurt


Ein Ehevertrag ist in vielen Fällen ein Instrument zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten. Entscheiden Sie gemeinsam vor der Eheschließung, welche Regelungen während der Ehe oder im Falle einer Trennung gelten sollen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. In einem Ehevertrag können (künftige) Ehegatten den während ihrer Ehe geltenden Güterstand bestimmen, sowie die Trennungs- und Scheidungsfolgen regeln. Zu seiner Wirksamkeit bedarf er in Deutschland in der Regel der notariellen Beurkundung.

Gründe für einen Ehevertrag

„Einen Ehevertrag brauchen wir doch gar nicht, denn wir lassen uns nicht scheiden!“
„Mein Mann ist gar nicht an meinem Geld interessiert. Bei der Scheidung werden wir uns sicher einig!“
„Bei der Hochzeit schon an die Scheidung denken – wie unromantisch. Da brauche ich erst gar nicht zu heiraten!“
„Eheverträge sind nur was für Reiche!“

Solche Phrasen hört man oft, wenn das Thema Ehevertrag nach einer Verlobung im Familien- und Bekanntenkreis aufkommt. Es ist eine Herausforderung, solche kritischen Themen vor der Hochzeit ohne rosarote Brille zu betrachten, auch wenn dies notwendig ist.

Denn mit der Hochzeit ändert sich nicht nur der Familienstand und vielleicht der Nachname. Mit der Ehe entstehen den Ehegatten untereinander Zugewinnausgleichs-, Unterhalts- und Versorgungsausgleichsansprüche. Man übernimmt für den anderen finanzielle und rechtliche Verantwortlichkeit. Auf Grundlage des seit 2023 geltenden Notvertretungsrechts unter Ehegatten dürfen diese untereinander in Notfällen sogar weitreichende Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen. 

Sollten Sie mit den Regelungen, welche durch den Gesetzgeber festgelegt sind, nicht einverstanden sein oder diese ergänzen wollen, dann sollten Sie über einen Ehevertrag nachdenken.

Lassen Sie sich als künftiges Ehepaar bereits vor der Eheschließung beraten, welche Rechtsfolgen auf Sie zukommen und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, wenn Sie mit den gesetzlichen Regelungen nicht einverstanden sind. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ehevertragsschließung auch während der Ehe

Manchmal kann es aus wirtschaftlichen Gründen oder weil sich die Aufgabenverteilung in der Ehe völlig anders als ursprünglich angenommen gestaltet, sinnvoll sein, einen Ehevertrag auch während der intakten Ehe zu schließen. Ein Ehevertrag kann zwischen Personen geschlossen werden, die beabsichtigen, die Ehe miteinander zu schließen, sowie von Personen, die miteinander verheiratet sind – bis zur Scheidung. Abweichende Regelungen von gesetzlichen Scheidungsfolgen können Sie daher auch erst nach der Trennung festlegen. Dies betrifft insbesondere den Fall einer einvernehmlichen Scheidung. Mit einer Beratung und einem Gang zum Notar können – sofern Sie mit Ihrem Ex-Partner zu einer Einigung gelangen – jahrelange Gerichtsverfahren vermieden werden. Dies ermöglicht auch eine schnelle Scheidung, die nicht nur Ihre Nerven schont, sondern auch die Belastungsgrenzen Ihrer Kinder nicht strapaziert.

In beiden Fällen – Ehevertrag während einer intakten Ehe oder nach der Trennung – finden wir gemeinsam eine Lösung, die individuell auf Ihre Wünsche sowie auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist.

Unsere Zusammenarbeit mit Notariaten im Frankfurter Westend

Damit der Ehevertrag wirksam abgeschlossen werden kann, muss er wie zuvor erläutert von einem Notar beurkundet werden.

Nachdem wir für Sie Ihren individuellen Vertragsentwurf gefertigt haben, können wir Sie gerne auf Wunsch an ein Notariat im Frankfurter Westend vermitteln. So erhalten Sie ohne großen Aufwand einen zeitnahen Beurkundungstermin. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Notariat. Rückfragen des Notariats können direkt zwischen Anwältin und Notar/Notarin geklärt werden und Unklarheiten so ohne Reibungsverluste beseitigt werden. Sie müssen dann nur noch zum Beurkundungstermin persönlich erscheinen. Bereits nach wenigen Tagen oder Wochen können Sie so Ihren individuellen und rechtssicheren Ehevertrag in den Händen halten.


Sollten Sie Interesse am Abschluss eines Ehevertrags oder generellen Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Häufig gestellte Fragen:

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

In einem Ehevertrag können alle Themen rund um das Familienrecht geregelt werden, soweit das Gesetz eine abweichende Regelung erlaubt. Beispielsweise können der Güterstand, in Teilen der Versorgungsausgleich, der Unterhalt, mit Einschränkungen hinsichtlich des Trennungs-, Betreuungs- und des Kindesunterhalts festgelegt werden.

Worin unterscheiden sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung und ein Ehevertrag?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein besonderer Ehevertrag. Üblicherweise bezeichnet man einen vor der Ehe geschlossenen Vertrag als Ehevertrag und den anlässlich von Trennung und Scheidung geschlossenen Vertrag als Scheidungsfolgenvereinbarung.

Welche formellen Voraussetzungen sind einzuhalten?

Für die Regelungen zum Güterstand, zum Unterhalt, zum Verzicht beim Versorgungsausgleich und wenn das Eigentum an Immobilien z. B. dem Familienwohnheim betroffen ist, ist eine notarielle Form einzuhalten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Als Familienmenschen und Fachanwältinnen blicken wir mit viel Verständnis auf Ihre Lebenssituation und finden gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten.

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