Ihr Anwalt für Umgangsrecht in Frankfurt
Das Umgangsrecht besagt, dass jeder Elternteil grundsätzlich das Recht und auch die Pflicht hat, Kontakt mit dem eigenen Kind zu pflegen und Zeit mit diesem zu verbringen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dieses Recht auch anderen nahestehenden Personen zu.
Das Umgangsrecht:
- dient dazu, den Kontakt und die Bindung des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahestehen, zu fördern, aufrechtzuerhalten und zu stabilisieren,
- gibt dem Berechtigten die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen,
- soll von den Eltern so gestaltet werden, dass der Umgang einverständlich, spannungs- und konfliktfrei stattfinden kann.
